EU AI Act
EU-KI-Verordnung
Regulation (EU) 2024/1689
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risiko und definiert verbindliche Anforderungen – von der vollständigen Verbotsregel bis zur lückenlosen Dokumentationspflicht für Hochrisiko-KI.
Verbotene KI-Praktiken sind seit Februar 2025 illegal. GPAI-Modell-Regeln gelten ab August 2025. Hochrisiko-KI muss bis August 2026 compliant sein.
Verordnung
Regulation (EU) 2024/1689
Feb. 2025
Verbote in Kraft seit
35 Mio. EUR
Max. Bußgeld
Aug. 2026
Hochrisiko-Pflicht ab
4 Stufen
Risikoklassen
Die vier Risikoklassen des AI Act
Der AI Act klassifiziert KI-Systeme in vier Kategorien. Die Pflichten steigen mit dem Risikopotenzial – von freiwilligen Maßnahmen bis zum vollständigen Verbot.
Inakzeptables Risiko – Verboten
Diese KI-Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 verboten. Verstöße: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % Jahresumsatz.
- Social Scoring durch Behörden
- Manipulation unbewusster Verhaltensweisen
- Biometrische Echtzeit-Massenüberwachung
- KI zur Ausnutzung von Schwächen
Hochrisiko-KI – Strenge Anforderungen
Gilt ab 2. August 2026. Umfassende Anforderungen: Risikomanagement, Datendokumentation, menschliche Aufsicht.
- Biometrische Identifikation
- Kritische Infrastruktur (Energie, Wasser)
- Bildung & Berufsausbildung
- Beschäftigung & Personalentscheidungen
- Wesentliche öffentliche/private Dienste
- Strafverfolgung & Justiz
- Migration & Grenzkontrolle
Begrenztes Risiko – Transparenzpflicht
Nutzer müssen informiert werden, wenn sie mit KI interagieren. Gilt für alle KI-generierten Inhalte.
- Chatbots & virtuelle Assistenten
- Deep-Fake-Generierung
- Emotionserkennung
- Biometrische Kategorisierung
Minimales Risiko – Freiwillig
Keine spezifischen Pflichten. Freiwillige Verhaltenskodizes werden von der EU-Kommission unterstützt.
- KI-gestützte Spam-Filter
- KI in Videospielen
- KI-Empfehlungssysteme
- Produktionsoptimierung
Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
Artikel 9–15 des AI Act definiert bindende Anforderungen für alle Hochrisiko-KI-Systeme. Diese müssen vor dem Inverkehrbringen vollständig erfüllt sein.
Risiko-Management-System
Kontinuierlicher Prozess zur Identifizierung, Analyse und Bewältigung von Risiken des Hochrisiko-KI-Systems während seines gesamten Lebenszyklus.
Datenverwaltung & Datensätze
Trainingsdaten, Validierungsdaten und Testdaten müssen Qualitätskriterien erfüllen. Herkunft, Auswahl und Verarbeitung sind zu dokumentieren.
Technische Dokumentation
Vollständige Dokumentation vor dem Inverkehrbringen. Enthält: Systemarchitektur, Trainingsdaten, Leistungsmetriken, Sicherheitsmaßnahmen.
Protokollierung & Nachvollziehbarkeit
Automatische Protokollierung von Ereignissen (Logging) während des Betriebs. Wichtige Entscheidungen müssen nachvollziehbar sein.
Transparenz & Nutzinformation
Klare Informationen über den Zweck, die Leistung und die Grenzen des KI-Systems. Nutzer müssen wissen, dass sie mit KI interagieren.
Menschliche Aufsicht (Human Oversight)
Hochrisiko-KI muss so gestaltet sein, dass Menschen die Möglichkeit haben, das System zu überwachen, zu verstehen, anzuhalten oder zu korrigieren.
Stufenweiser Zeitplan des EU AI Act
Der AI Act wird in vier Phasen eingeführt. Jede Phase bringt neue Pflichten.
EU AI Act in Kraft getreten
Die Verordnung (EU) 2024/1689 wird rechtswirksam. Die stufenweise Anwendung beginnt.
Phase 1: Verbote in Kraft
Verbotene KI-Praktiken (Inakzeptables Risiko) sind ab sofort illegal. Compliance ist sofort erforderlich.
Aktuell gültig – sofortiger HandlungsbedarfPhase 2: GPAI-Modelle
Regeln für Allzweck-KI-Modelle (GPT, etc.) gelten vollständig.
Phase 3: Hochrisiko-KI (Anhang III)
Vollständige Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gelten.
Phase 4: Hochrisiko-KI (Anhang I)
KI-Systeme in sicherheitsrelevanten Produkten müssen vollständig AI-Act-konform sein.
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