GPSR
EU-Produktsicherheitsverordnung
Regulation (EU) 2023/988
Die GPSR ersetzt die 23 Jahre alte EU-Produktsicherheitsrichtlinie und bringt grundlegend neue Pflichten für Hersteller, Händler, Importeure und erstmals auch für Online-Marktplätze. Seit dem 13. Dezember 2024 ist sie vollständig anwendbar.
Die GPSR gilt seit Dezember 2024. Unternehmen, die noch nicht compliant sind, riskieren Vertriebsverbote, Rückrufe und Bußgelder durch nationale Marktüberwachungsbehörden.
Verordnung
Regulation (EU) 2023/988
Dez. 2024
Gültig seit
GPSD 2001
Löst ab
Ja
Neu: Online-Marktplätze
Gebrauchtwaren
Gilt auch für

GPSR – Produktsicherheit
Die EU-Produktsicherheitsverordnung verständlich umgesetzt: Pflichtangaben, EU-Verantwortlicher und konforme Produktseiten.
Wer ist von der GPSR betroffen?
Die GPSR gilt für alle Unternehmen, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen – unabhängig vom Vertriebskanal, ob online oder offline.
Hersteller
Unternehmen, die Verbraucherprodukte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen oder entwickeln lassen.
Händler
Unternehmen, die Produkte im Handel anbieten – sowohl stationär als auch im Online-Handel.
Importeure
Unternehmen, die Produkte aus Drittländern in den EU-Markt einführen und damit eigene Pflichten übernehmen.
Online-Marktplätze
Plattformen wie Amazon, eBay und andere, die Dritten das Anbieten von Produkten ermöglichen – neue eigene Compliance-Pflichten.
Reparateure & Refurbisher
Wer gebrauchte oder reparierte Produkte anbietet, fällt ebenfalls unter GPSR – eine wesentliche Neuerung gegenüber der alten Richtlinie.
Nicht-EU-Hersteller
Müssen einen EU-Bevollmächtigten benennen, der als Ansprechpartner für Behörden fungiert.
Was verlangt die GPSR konkret?
Die GPSR definiert klare Pflichten für alle Wirtschaftsakteure in der Produktlieferkette – von der Sicherheitsbewertung bis zur lückenlosen Dokumentation.
Produktsicherheitsbewertung
Vor dem Inverkehrbringen muss eine systematische Sicherheitsbewertung durchgeführt und dokumentiert werden. Relevante Normen und Standards sind zu berücksichtigen.
Technische Dokumentation
Vollständige technische Unterlagen zu Design, Fertigung, Sicherheitsanalyse und Konformitätsbewertung müssen erstellt und 10 Jahre aufbewahrt werden.
EU-Bevollmächtigter
Hersteller aus Drittländern (z. B. China, USA) müssen eine in der EU ansässige verantwortliche Person benennen, die Produktsicherheitspflichten übernimmt.
Interne Meldepflicht & Rückruf
Unternehmen müssen interne Prozesse für die Erkennung und Meldung unsicherer Produkte einrichten. Rückrufverfahren müssen vorab definiert sein.
Produktkennzeichnung
Produkte müssen klare Identifizierungsmerkmale tragen: Name des Herstellers, Typenbezeichnung, Seriennummer oder Batch-Nummer, Kontaktdaten.
Online-Marktplatz-Pflichten
Marktplätze müssen eigene Compliance-Systeme einrichten: Produktmeldestellen, Löschprozesse für unsichere Produkte, Kommunikation mit Behörden.
Fristen & Zeitplan
GPSR ist in Kraft – hier die wichtigsten Stationen.
GPSR verabschiedet
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.
GPSR gilt vollständig
Die Verordnung ersetzt die alte EU-Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG vollständig. Alle Unternehmen müssen compliant sein.
Aktuell gültigMarktüberwachung aktiv
EU-Marktüberwachungsbehörden und die Zollbehörden prüfen aktiv. Non-Compliance kann zum Verkaufsverbot und Rückruf führen.
Wie wir bei der GPSR-Compliance helfen
Von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Compliance-Sicherung – strukturiert, dokumentiert, praxisnah.
Betroffenheit & Gap-Analyse
Wir analysieren Ihr Produktportfolio und identifizieren alle GPSR-Pflichten, die für Ihr Unternehmen relevant sind.
- Produktkategorien und Vertriebswege analysieren
- Rollen klären (Hersteller, Händler, Importeur)
- Bestehende Dokumentation prüfen
- Lücken identifizieren und priorisieren
Dokumentation & Prozesse
Wir helfen Ihnen, alle erforderlichen Dokumente zu erstellen, EU-Bevollmächtigte zu benennen und interne Prozesse einzurichten.
- Technische Dokumentation erstellen/aktualisieren
- Produktsicherheitsbewertung durchführen
- Rückruf- und Meldeprozesse definieren
- Kennzeichnungsanforderungen umsetzen
- EU-Bevollmächtigten bei Bedarf benennen
Monitoring & Updates
GPSR ist ein laufender Prozess. Wir begleiten Sie bei neuen Produkten, Gesetzesänderungen und Behördenanfragen.
- Compliance bei Produktneuheiten sicherstellen
- Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
- Unterstützung bei Behördenanfragen
- Schulungen für Ihr Team
Häufige Fragen zur GPSR
GPSR-Compliance jetzt sicherstellen
Die GPSR gilt bereits. Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Produkte und Prozesse alle Anforderungen erfüllen – bevor Behörden es tun.
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