NIS2-Richtlinie
Netz- & Informationssicherheit
EU 2022/2555
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet rund 30.000 deutsche Unternehmen zu umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen. Wer betroffen ist und nicht rechtzeitig handelt, riskiert empfindliche Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Die EU-Frist war Oktober 2024. Das deutsche NIS2UmsuCG wird 2025 erwartet. Unternehmen, die jetzt vorbereitet sind, haben einen erheblichen Zeitvorteil.
Verordnung
EU-Richtlinie 2022/2555
~30.000
Betroffene Unternehmen (DE)
€10 Mio.
Max. Bußgeld (wesentlich)
24 Stunden
Meldepflicht Erstmeldung
18+ Sektoren
Sektoren betroffen
Wer ist von NIS2 betroffen?
NIS2 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Beide Kategorien haben umfassende Pflichten – mit unterschiedlichen Bußgeldrahmen.
Wesentliche Einrichtungen
- Energie (Strom, Gas, Öl)
- Transport & Verkehr
- Finanzmarkt & Banken
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser & Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- Öffentliche Verwaltung
Wichtige Einrichtungen
- Post & Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Chemische Industrie
- Lebensmittelproduktion
- Verarbeitendes Gewerbe
- Digitale Dienste
- Forschungseinrichtungen
Größenschwellen: Als wesentlich oder wichtig gilt, wer in einem der genannten Sektoren tätig ist und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € erzielt. Kleinstunternehmen sind in der Regel ausgenommen, außer bei kritischer Rolle im Sektor.
Was verlangt NIS2 konkret?
Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert Mindestanforderungen an technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen – verbindlich für alle betroffenen Einrichtungen.
Risikoanalyse & Sicherheitskonzept
Systematische Bewertung von Cyber-Risiken für Netz- und Informationssysteme. Dokumentiertes Sicherheitskonzept als Pflicht.
Incident-Meldepflicht
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden (Erstmeldung), vollständige Meldung nach 72 Stunden.
Supply-Chain-Sicherheit
Sicherheit in der Lieferkette muss aktiv überprüft werden. Vertragspartner und Zulieferer sind in die Sicherheitsmaßnahmen einzubeziehen.
Business Continuity
Backup-Management, Notfallpläne und Wiederherstellungsverfahren müssen vorhanden und regelmäßig getestet sein.
Kryptografie & Zugangskontrolle
Einsatz von Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung und rollenbasierter Zugangskontrolle ist verpflichtend.
Schulung & Sensibilisierung
Regelmäßige Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter und Geschäftsführung. Nachweisbarkeit ist Teil der Compliance-Anforderungen.
Fristen & Timeline
Der Zeitplan für NIS2 – von der Verabschiedung bis zur deutschen Umsetzung.
NIS2-Richtlinie verabschiedet
EU-Richtlinie 2022/2555 tritt in Kraft. Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit zur Umsetzung.
EU-Umsetzungsfrist abgelaufen
Frist für die nationale Umsetzung ist abgelaufen. Deutschland verzögert sich beim NIS2UmsuCG.
NIS2UmsuCG in Deutschland
Das nationale Umsetzungsgesetz wird für 2025 erwartet. Unternehmen sind bereits verpflichtet, sich vorzubereiten.
Jetzt handelnRegistrierungspflicht
Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Sicherheitsmaßnahmen müssen nachweisbar umgesetzt sein.
Wie wir Ihnen bei NIS2 helfen
Von der Betroffenheitsprüfung bis zur laufenden Begleitung – wir begleiten Sie durch den gesamten NIS2-Prozess in drei klar strukturierten Phasen.
Analyse & Einstufung
Wir prüfen, ob und in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, und erstellen eine Gap-Analyse Ihrer aktuellen Sicherheitslage.
- Einstufung als wesentlich/wichtig
- Bestandsaufnahme vorhandener Maßnahmen
- Gap-Analyse gegen NIS2-Anforderungen
- Risikobewertung kritischer Systeme
Umsetzung & Technik
Wir implementieren alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die NIS2 verlangt – praxisnah und dokumentiert.
- Sicherheitskonzept erstellen
- Incident-Response-Prozess aufbauen
- Backup- und BCM-Systeme einrichten
- MFA und Zugriffskontrollen umsetzen
- Supply-Chain-Sicherheitsklauseln entwickeln
Begleitung & Betrieb
NIS2 ist kein einmaliges Projekt. Wir begleiten Sie dauerhaft mit Monitoring, Schulungen und regelmäßiger Überprüfung.
- BSI-Registrierung unterstützen
- Schulungen für Mitarbeiter & Führungskräfte
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen
- Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Häufige Fragen zu NIS2
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Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob und wie NIS2 Sie betrifft – und welche Maßnahmen Sie jetzt umsetzen müssen. Kostenfreies Erstgespräch, konkrete Einschätzung.
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