Barrierefreiheit
BFSG – digitale Produkte & Dienste
EU European Accessibility Act 2019/882
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre Web-Shops, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wer betroffen ist und nicht handelt, riskiert Marktüberwachungsverfahren, Bußgelder und teure Abmahnungen.
Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025. Nicht-barrierefreie B2C-Angebote sind seither angreifbar. Für einzelne bestehende Dienstleistungsverträge läuft eine Übergangsfrist bis 2030 – neue Angebote müssen sofort konform sein.
Verordnung
BFSG / EU-Richtlinie 2019/882
28.06.2025
In Kraft seit
WCAG 2.1 AA
Technischer Standard
bis 2030
Übergangsfrist (Altverträge)
EN 301 549
EU-Norm
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG erfasst Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich. Beide Kategorien müssen barrierefrei sein – mit nur engen Ausnahmen für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich.
Digitale Dienstleistungen
- Web-Shops & E-Commerce
- Online-Banking & Zahlungsdienste
- Buchungs- & Ticketing-Systeme
- Telekommunikationsdienste
- E-Books & E-Reader-Plattformen
- Verbraucher-Apps
- Personenbeförderungs-Portale
Digitale Produkte
- Selbstbedienungsterminals
- Geld- & Fahrkartenautomaten
- Check-in-Automaten
- Smartphones & Tablets
- Router & Set-Top-Boxen
- E-Reader-Geräte
- Hardware für Online-Dienste
Ausnahmen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz), sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Eine unverhältnismäßige Belastung ist im Einzelfall nachzuweisen und zu dokumentieren – sie befreit nicht pauschal.
Was verlangt das BFSG konkret?
Maßgeblich sind die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die harmonisierte EU-Norm EN 301 549 – verbindlich für alle betroffenen digitalen Angebote.
WCAG 2.1 AA Konformität
Erfüllung aller Erfolgskriterien der Stufe AA: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Grundlage jeder barrierefreien Umsetzung.
EN 301 549 Abgleich
Ausrichtung an der harmonisierten EU-Norm EN 301 549, die WCAG 2.1 für den europäischen Rechtsrahmen konkretisiert und um Hardware-Anforderungen ergänzt.
Barrierefreiheitserklärung
Bereitstellung einer öffentlichen Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit, inklusive bekannter Einschränkungen und Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen.
Tastatur & Screenreader
Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur sowie korrekte Auszeichnung für Screenreader (semantisches HTML, ARIA-Rollen, sinnvolle Fokusreihenfolge).
Wahrnehmbare Inhalte
Ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und skalierbare Texte – Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein.
Feedback & Behebung
Etablierter Rückmeldemechanismus für Nutzer, über den Barrieren gemeldet und nachvollziehbar behoben werden können.
Fristen & Timeline
Der Zeitplan für das BFSG – von der EU-Richtlinie bis zur deutschen Geltung.
European Accessibility Act
Die EU-Richtlinie 2019/882 (EAA) wird verabschiedet und legt einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für den Binnenmarkt fest.
BFSG in Deutschland verkündet
Deutschland setzt die EAA mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht um.
BFSG tritt in Kraft
Die Pflichten gelten. Neue B2C-Produkte und -Dienste müssen barrierefrei sein – Marktüberwachung und Abmahnungen sind möglich.
Jetzt handelnEnde der Übergangsfrist
Übergangsregelungen für einzelne vor 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge und bestehende Terminals laufen aus. Danach gilt die volle Pflicht.
Wie wir Ihnen bei der Barrierefreiheit helfen
Von der Prüfung bis zur laufenden Pflege – wir machen Ihre digitalen Angebote BFSG-konform, in drei klar strukturierten Phasen.
Analyse & Audit
Wir prüfen Ihre Website, App oder Plattform gegen WCAG 2.1 AA und EN 301 549 und erstellen einen priorisierten Maßnahmenkatalog.
- Automatisierter & manueller Accessibility-Test
- Prüfung im BITV-Stil mit assistiven Technologien
- Gap-Report mit WCAG-Kriterien
- Priorisierung nach Risiko & Aufwand
Umsetzung & Technik
Wir beheben die identifizierten Barrieren – von einzelnen Komponenten bis zum barrierefreien Design-System und wiederverwendbaren Templates.
- Remediation kritischer Komponenten
- Barrierefreies Design-System aufbauen
- Zugängliche Templates & Komponenten
- Kontrast, Alt-Texte & Tastaturbedienung
- Barrierefreiheitserklärung erstellen
Begleitung & Betrieb
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Wir sichern den Zustand dauerhaft mit Monitoring, Tests und Schulungen ab.
- Monitoring & automatisierte Regressionstests
- Schulungen für Redaktion & Entwicklung
- Pflege der Barrierefreiheitserklärung
- Begleitung bei Nutzer-Rückmeldungen
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit (BFSG)
Ist Ihr digitales Angebot BFSG-konform?
Lassen Sie uns Ihre Website, App oder Plattform gegen WCAG 2.1 AA prüfen – und gemeinsam die Maßnahmen festlegen, die Sie jetzt umsetzen müssen. Kostenfreies Erstgespräch, konkrete Einschätzung.
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