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ÜBERGANGSPHASE AKTIV – Vollständig ab Jan. 2026

CBAM
CO2-Grenzausgleichs­mechanismus
Regulation (EU) 2023/956

Der CBAM ist das CO2-Zollsystem der EU: EU-Importeure kohlenstoffintensiver Waren müssen ab 2026 Zertifikate kaufen, die den CO2-Kosten der EU-Produktion entsprechen. Seit Oktober 2023 läuft bereits die Reporting-Pflicht.

Quartalsberichte laufen bereits

Seit Oktober 2023 sind vierteljährliche Emissionsberichte Pflicht. Ab Januar 2026 kommen Zertifikatekäufe hinzu.

Verordnung

Regulation (EU) 2023/956

Okt. 2023

Reporting seit

Jan. 2026

Zertifikate ab

6 Sektoren

Betroffene Sektoren

EU-ETS-Preis

Basis

Welche Waren fallen unter den CBAM?

Der CBAM gilt für sechs kohlenstoffintensive Warenkategorien aus Nicht-EU-Ländern.

🏗️

Zement

Alle Zementarten und verwandte klinkerhaltige Produkte.

⚙️

Eisen & Stahl

Roheisen, Stahl und verarbeitete Produkte.

🔩

Aluminium

Aluminium in Rohform und verarbeitete Waren.

🌱

Düngemittel

Stickstoffdünger und kohlenstoffintensive Düngemittel.

Strom

Importierter Strom aus Nicht-EU-Ländern.

💧

Wasserstoff

Wasserstoff aus kohlenstoffintensiver Produktion.

Pflichten in der Übergangsphase (bis Ende 2025)

Bis Ende 2025 gilt die CBAM-Reporting-Pflicht ohne Zertifikatekauf.

Vierteljährliche CBAM-Berichte

Importeure müssen vierteljährlich über importierte Warenmengen und CO2-Emissionen berichten.

Emissionsdatenerhebung

Tatsächliche Emissionsdaten müssen von Vorlieferanten erhoben werden.

CBAM-Register Registrierung

Importeure müssen sich im CBAM-Register registrieren.

Ab Januar 2026: Zertifikatepflicht kommt hinzu

Jahresberichte

Jährlicher CBAM-Bericht über alle importierten Waren.

CBAM-Zertifikate kaufen

Importeure müssen Zertifikate kaufen, die dem EU-ETS-Preis entsprechen.

Zertifikate abgeben

Erworbene Zertifikate müssen jährlich abgegeben werden.

CBAM-Zeitplan im Überblick

1
1. Oktober 2023

Übergangsphase startet

CBAM-Reporting-Pflicht beginnt.

2
31. Dezember 2025

Ende der Übergangsphase

Letzte Quartalsberichte müssen eingereicht sein.

Jetzt vorbereiten
3
1. Januar 2026

Vollständige CBAM-Anwendung

CBAM-Zertifikatepflicht tritt in Kraft.

Wie wir bei der CBAM-Compliance helfen

Von der Erstregistrierung bis zur Zertifikatestrategie ab 2026.

Sofort

CBAM-Betroffenheit prüfen

Wir analysieren Ihr Importportfolio.

  • Importlisten prüfen
  • Lieferanten identifizieren
  • Im CBAM-Register registrieren
  • Erste Emissionsdaten erheben
1–3 Wochen
Aufbau

Emissionsdaten & Reporting

Wir helfen beim Aufbau effizienter Prozesse.

  • Datenerhebungsprozesse aufbauen
  • CBAM-Reporting-Software einrichten
  • Quartalsberichte erstellen
  • Vorbereitung auf Zertifikatepflicht
Laufend bis Ende 2025
Ab 2026

Zertifikate & Jahresbericht

Ab 2026 helfen wir beim Zertifikatekauf.

  • CBAM-Zertifikate beschaffen
  • CO2-Kosten kalkulieren
  • Jahresbericht erstellen
  • Lieferanten zur CO2-Reduktion motivieren
Ab Januar 2026 · jährlich

Häufige Fragen zum CBAM

CBAM 2026: Jetzt Weichen stellen

Je früher Sie Emissionsdaten erheben, desto geringer die CBAM-Kosten ab 2026.

Kostenfreies CBAM-Erstgespräch

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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