EU Data Act
Datenzugang & Datenwirtschaft
Regulation (EU) 2023/2854
Der EU Data Act revolutioniert den Umgang mit industriellen und IoT-Daten. Ab September 2025 haben Nutzer vernetzter Geräte das Recht auf ihre Daten – und Unternehmen neue Pflichten zur Datenweitergabe, fairen Vertragsgestaltung und Cloud-Portierbarkeit.
Neue IoT-Produkte und Cloud-Verträge müssen ab sofort Data-Act-konform gestaltet werden. Bestehende Systeme müssen bis September 2025 angepasst sein.
Verordnung
Regulation (EU) 2023/2854
Jan. 2024
In Kraft seit
Sept. 2025
Gilt ab
IoT & Cloud
Betrifft u.a.
Neu geregelt
B2B-Datenzugang
Wer ist vom Data Act betroffen?
Der Data Act gilt für eine breite Gruppe von Unternehmen – von IoT-Herstellern über Cloud-Anbieter bis hin zu Industrieunternehmen, die vernetzte Maschinen betreiben.
IoT-Gerätehersteller
Hersteller vernetzter Geräte müssen Datenzugang für Nutzer ermöglichen.
Datenmittler & Plattformen
Unternehmen, die Datenräume oder Datenvermittlungsdienste anbieten.
Cloud-Anbieter
Cloud- und Edge-Dienste müssen einfaches Wechseln ermöglichen.
Industrieunternehmen (B2B)
Unternehmen erhalten Zugangsrechte zu Daten aus vernetzten Maschinen.
Behörden
Öffentliche Stellen können im öffentlichen Interesse Datenzugang verlangen.
Nutzer vernetzter Produkte
Privat- und Geschäftskunden erhalten das Recht auf ihre IoT-Daten.
Was verlangt der Data Act konkret?
Der Data Act schafft neue Rechte und Pflichten rund um den Zugang zu und die Weitergabe von Daten.
Datenzugang für Nutzer
Nutzer vernetzter Produkte müssen einfachen, kostenfreien Zugang zu ihren Gerätedaten erhalten.
B2B-Datenweitergabe
Auf Verlangen eines Nutzers müssen Daten auch an Dritte weitergegeben werden – zu fairen Bedingungen.
Verbotene Vertragsklauseln
Datenverträge dürfen keine unfairen Klauseln mehr enthalten.
Cloud-Switching erleichtern
Wechsel zwischen Cloud-Anbietern muss technisch und vertraglich erleichtert werden.
Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Datenweitergabepflichten gelten nicht, wenn Geschäftsgeheimnisse nicht geschützt werden können.
Behörden-Datenzugang
In außerordentlichen Situationen können Behörden Datenzugang verlangen.
Fristen & Zeitplan
Data Act in Kraft getreten
Der EU Data Act wird rechtskräftig.
Anwendungsbeginn
Alle Unternehmen müssen die Anforderungen erfüllen.
Jetzt vorbereitenVollständige Marktdurchdringung
Bestehende Cloud-Verträge müssen angepasst werden.
Wie wir bei der Data-Act-Vorbereitung helfen
Vom Dateninventar bis zur technischen Implementierung – wir begleiten Sie durch alle Phasen.
Bestandsaufnahme & Mapping
Wir identifizieren alle datenrelevanten Produkte, Verträge und Schnittstellen.
- IoT-Geräte und Datenpunkte inventarisieren
- Bestehende Datenverträge prüfen
- Cloud-Verträge analysieren
- B2B-Datenweitergabepflichten identifizieren
Technische & vertragliche Anpassung
Wir helfen bei der Implementierung von Datenzugangslösungen.
- Datenzugangsportale oder APIs entwickeln
- Datenverträge anpassen
- Cloud-Switching-Prozesse implementieren
- Behörden-Datenzugangsverfahren vorbereiten
- Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse
Governance & laufende Compliance
Wir begleiten Sie dauerhaft bei der Einhaltung.
- Datenzugangsanfragen bearbeiten
- Neue Produkte Data-Act-konform gestalten
- Regelmäßige Vertragsüberprüfungen
- Schulungen für Teams
Häufige Fragen zum EU Data Act
Data Act: Jetzt vorbereiten, nicht reagieren
September 2025 kommt schneller als gedacht. Lassen Sie uns prüfen, welche Datenpflichten für Ihr Unternehmen gelten.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbarenWir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
