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VORBEREITUNG JETZT – gilt ab Sept. 2025

EU Data Act
Daten­zugang & Datenwirtschaft
Regulation (EU) 2023/2854

Der EU Data Act revolutioniert den Umgang mit industriellen und IoT-Daten. Ab September 2025 haben Nutzer vernetzter Geräte das Recht auf ihre Daten – und Unternehmen neue Pflichten zur Datenweitergabe, fairen Vertragsgestaltung und Cloud-Portierbarkeit.

Anwendungsbeginn 12. September 2025

Neue IoT-Produkte und Cloud-Verträge müssen ab sofort Data-Act-konform gestaltet werden. Bestehende Systeme müssen bis September 2025 angepasst sein.

Verordnung

Regulation (EU) 2023/2854

Jan. 2024

In Kraft seit

Sept. 2025

Gilt ab

IoT & Cloud

Betrifft u.a.

Neu geregelt

B2B-Datenzugang

Wer ist vom Data Act betroffen?

Der Data Act gilt für eine breite Gruppe von Unternehmen – von IoT-Herstellern über Cloud-Anbieter bis hin zu Industrieunternehmen, die vernetzte Maschinen betreiben.

📡

IoT-Gerätehersteller

Hersteller vernetzter Geräte müssen Datenzugang für Nutzer ermöglichen.

🔗

Datenmittler & Plattformen

Unternehmen, die Datenräume oder Datenvermittlungsdienste anbieten.

☁️

Cloud-Anbieter

Cloud- und Edge-Dienste müssen einfaches Wechseln ermöglichen.

🏭

Industrieunternehmen (B2B)

Unternehmen erhalten Zugangsrechte zu Daten aus vernetzten Maschinen.

🏛️

Behörden

Öffentliche Stellen können im öffentlichen Interesse Datenzugang verlangen.

👤

Nutzer vernetzter Produkte

Privat- und Geschäftskunden erhalten das Recht auf ihre IoT-Daten.

Was verlangt der Data Act konkret?

Der Data Act schafft neue Rechte und Pflichten rund um den Zugang zu und die Weitergabe von Daten.

Datenzugang für Nutzer

Nutzer vernetzter Produkte müssen einfachen, kostenfreien Zugang zu ihren Gerätedaten erhalten.

B2B-Datenweitergabe

Auf Verlangen eines Nutzers müssen Daten auch an Dritte weitergegeben werden – zu fairen Bedingungen.

Verbotene Vertragsklauseln

Datenverträge dürfen keine unfairen Klauseln mehr enthalten.

Cloud-Switching erleichtern

Wechsel zwischen Cloud-Anbietern muss technisch und vertraglich erleichtert werden.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Datenweitergabepflichten gelten nicht, wenn Geschäftsgeheimnisse nicht geschützt werden können.

Behörden-Datenzugang

In außerordentlichen Situationen können Behörden Datenzugang verlangen.

Fristen & Zeitplan

1
11. Januar 2024

Data Act in Kraft getreten

Der EU Data Act wird rechtskräftig.

2
12. September 2025

Anwendungsbeginn

Alle Unternehmen müssen die Anforderungen erfüllen.

Jetzt vorbereiten
3
Ab 2027

Vollständige Marktdurchdringung

Bestehende Cloud-Verträge müssen angepasst werden.

Wie wir bei der Data-Act-Vorbereitung helfen

Vom Dateninventar bis zur technischen Implementierung – wir begleiten Sie durch alle Phasen.

Analyse

Bestandsaufnahme & Mapping

Wir identifizieren alle datenrelevanten Produkte, Verträge und Schnittstellen.

  • IoT-Geräte und Datenpunkte inventarisieren
  • Bestehende Datenverträge prüfen
  • Cloud-Verträge analysieren
  • B2B-Datenweitergabepflichten identifizieren
2–3 Wochen · schriftliches Dateninventar
Umsetzung

Technische & vertragliche Anpassung

Wir helfen bei der Implementierung von Datenzugangslösungen.

  • Datenzugangsportale oder APIs entwickeln
  • Datenverträge anpassen
  • Cloud-Switching-Prozesse implementieren
  • Behörden-Datenzugangsverfahren vorbereiten
  • Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse
8–16 Wochen · vollständige Implementierung
Begleitung

Governance & laufende Compliance

Wir begleiten Sie dauerhaft bei der Einhaltung.

  • Datenzugangsanfragen bearbeiten
  • Neue Produkte Data-Act-konform gestalten
  • Regelmäßige Vertragsüberprüfungen
  • Schulungen für Teams
Laufend · monatliches Reporting

Häufige Fragen zum EU Data Act

Data Act: Jetzt vorbereiten, nicht reagieren

September 2025 kommt schneller als gedacht. Lassen Sie uns prüfen, welche Datenpflichten für Ihr Unternehmen gelten.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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