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GELTENDES RECHT – seit 25.05.2018 in Kraft

DSGVO / GDPR
Datenschutz-Grundverordnung
EU 2016/679

Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet – branchenunabhängig und unabhängig vom Firmensitz. Wer die Pflichten nicht nachweisbar erfüllt, riskiert empfindliche Bußgelder und Reputationsschäden.

Compliance ist kein Projekt, sondern Dauerpflicht

Aufsichtsbehörden prüfen aktiv und verhängen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Eine saubere, nachweisbare Dokumentation ist Ihr wichtigster Schutz.

Verordnung

EU-Verordnung 2016/679

€20 Mio.

Max. Bußgeld

4 %

Oder Anteil Jahresumsatz

72 Stunden

Meldefrist Datenpanne

8 Rechte

Betroffenenrechte

Wer muss die DSGVO einhalten?

Die DSGVO gilt für Verantwortliche (wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet) und Auftragsverarbeiter (wer im Auftrag Daten verarbeitet). Beide tragen konkrete Pflichten – mit eigener Haftung.

Verantwortliche

  • Unternehmen mit Kundendaten
  • Online-Shops & Webseiten
  • Arbeitgeber (Personaldaten)
  • Vereine & Verbände
  • Praxen & Kanzleien
  • Öffentliche Stellen
  • Marketing & Newsletter
🏭

Auftragsverarbeiter

  • Cloud- & Hosting-Anbieter
  • IT-Dienstleister
  • Marketing-Agenturen
  • Payroll & Lohnbuchhaltung
  • CRM- & SaaS-Anbieter
  • Callcenter & Fulfillment
  • Analyse- & Tracking-Dienste

Geltungsbereich: Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, sobald personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet werden. Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten beobachten (Marktortprinzip).

Was verlangt die DSGVO konkret?

Die DSGVO definiert klare technische, organisatorische und dokumentarische Pflichten – verbindlich für jeden Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter.

Technische & organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Pseudonymisierung und Belastbarkeit der Systeme. TOM müssen dem Risiko angemessen und dokumentiert sein.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)

Jede Datenverarbeitung muss strukturiert dokumentiert werden – Zwecke, Kategorien, Empfänger und Löschfristen inklusive.

Auftragsverarbeitungsverträge / AVV (Art. 28)

Mit jedem Dienstleister, der Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ist ein rechtssicherer AVV abzuschließen und zu pflegen.

Betroffenenrechte umsetzen

Auskunft, Löschung, Berichtigung und Datenübertragbarkeit müssen fristgerecht (i.d.R. innerhalb eines Monats) bearbeitet werden.

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35)

Bei voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene ist eine DSFA durchzuführen und zu dokumentieren – etwa bei umfangreichem Profiling.

Datenschutzbeauftragter (wo erforderlich)

Ein DSB ist zu benennen, wenn Kerntätigkeiten umfangreiche oder besonders sensible Verarbeitungen umfassen oder gesetzlich gefordert.

Fristen & Timeline

Der Weg der DSGVO – von der Verabschiedung bis zur laufenden Durchsetzung.

1
April 2016

DSGVO verabschiedet

Die Verordnung (EU) 2016/679 wird beschlossen. Unternehmen erhalten eine zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung.

2
Mai 2018

DSGVO wird wirksam

Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten – inklusive Bußgeldrahmen.

3
Seit 2018 laufend

Aktive Durchsetzung

Aufsichtsbehörden prüfen kontinuierlich, verhängen Bußgelder und veröffentlichen Leitlinien. Compliance ist Daueraufgabe.

Jetzt handeln
4
Fortlaufend

Nachweis- & Rechenschaftspflicht

Verantwortliche müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die DSGVO einhalten (Accountability, Art. 5 Abs. 2).

Wie wir Ihnen bei der DSGVO helfen

Von der Datenfluss-Analyse bis zur laufenden Begleitung – wir machen Ihren Datenschutz nachweisbar und alltagstauglich, in drei klar strukturierten Phasen.

Phase 1

Analyse & Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Datenflüsse, prüfen den Status quo und decken konkrete Lücken gegenüber der DSGVO auf.

  • Datenfluss-Mapping aller Prozesse
  • Gap-Analyse gegen DSGVO-Pflichten
  • Aufbau des Verarbeitungsverzeichnisses
  • Risikobewertung kritischer Verarbeitungen
2–4 Wochen · Berichterstellung inklusive
Phase 2

Umsetzung & Dokumentation

Wir setzen die nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen um und erstellen alle erforderlichen Dokumente.

  • TOM technisch & organisatorisch umsetzen
  • AVV-Vorlagen erstellen und abschließen
  • Datenschutzerklärungen & Hinweise
  • Einwilligungs- & Prozessdesign aufsetzen
6–12 Wochen · vollständige Dokumentation
Phase 3

Begleitung & Betrieb

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt. Wir begleiten Sie dauerhaft mit Audits, Schulungen und Pannen-Reaktion.

  • Regelmäßige Audits & Überprüfungen
  • Mitarbeiterschulungen & Sensibilisierung
  • Breach-Response binnen 72 Stunden
  • Laufendes Monitoring & Aktualisierung
Laufend · monatliche Berichte

Häufige Fragen zur DSGVO

Ist Ihr Unternehmen DSGVO-konform?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo Sie stehen – und welche Maßnahmen Sie für nachweisbare Compliance jetzt umsetzen müssen. Kostenfreies Erstgespräch, konkrete Einschätzung.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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