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AKTUELL – EUDI-Wallets ab 2026

eIDAS 2.0
EU Digital Identity Wallet
EU 2024/1183

Die Verordnung (EU) 2024/1183 reformiert eIDAS grundlegend: Jeder EU-Mitgliedstaat muss bis 2026 eine European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) anbieten. Unternehmen, die Identitäten prüfen, digital unterschreiben oder Online-Dienste anbieten, müssen die Wallet akzeptieren und sich auf qualifizierte Vertrauensdienste einstellen.

Frühzeitig vorbereiten

Die EUDI-Wallets werden ab 2026 europaweit ausgerollt. Große Online-Plattformen müssen die Wallet akzeptieren. Wer seine Identitäts- und Signaturprozesse jetzt vorbereitet, ist beim Rollout startklar.

Verordnung

EU-Verordnung 2024/1183

27

EU-Mitgliedstaaten mit Wallet

2026

Wallet-Bereitstellung bis

910/2014

Basis-Verordnung von

QES, Siegel, Zeitstempel

Qualifizierte Vertrauensdienste

Wer ist von eIDAS 2.0 betroffen?

eIDAS 2.0 betrifft alle, die Identitäten prüfen oder digital signieren müssen – von Onboarding und KYC bis zu Online-Diensten für EU-Nutzer.

Identität & Onboarding

  • Banken & Finanzdienstleister (KYC)
  • Versicherungen & FinTechs
  • Plattformen mit Nutzer-Verifizierung
  • Marktplätze & Sharing-Dienste
  • Behörden & öffentliche Stellen
  • Health- & Education-Anbieter
  • Telekommunikations-Anbieter
🏭

Signatur & Vertrauensdienste

  • Unternehmen mit Vertragsabschlüssen
  • HR & digitale Personalakten
  • Notariate & Kanzleien
  • Immobilien & Verwaltung
  • E-Commerce mit Altersprüfung
  • SaaS- & Online-Dienste
  • Große Online-Plattformen

Wallet-Akzeptanzpflicht: Sehr große Online-Plattformen (VLOPs nach dem Digital Services Act) sowie Anbieter, die für ihre Dienste eine starke Nutzer-Authentifizierung verlangen, müssen die EUDI-Wallet als Login- und Identitätsnachweis akzeptieren. Für viele weitere Unternehmen wird die Wallet faktisch zum Standard für rechtssicheres Onboarding und Signieren.

Was verlangt eIDAS 2.0 konkret?

Die Verordnung definiert ein gemeinsames europäisches Framework für digitale Identität und qualifizierte Vertrauensdienste – mit klaren technischen und rechtlichen Vorgaben.

EUDI-Wallet-Integration & -Akzeptanz

Anbindung und Akzeptanz der European Digital Identity Wallet als Login-, Identitäts- und Nachweismittel – interoperabel über alle Mitgliedstaaten hinweg.

Qualifizierte elektronische Signaturen (QES)

Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen, die rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt sind – inklusive qualifizierter Siegel für Unternehmen.

Identitätsprüfung & Onboarding

Rechtssichere Verifizierung von Nutzeridentitäten und digitales Onboarding ohne Medienbruch – konform mit KYC- und AML-Anforderungen.

Nutzung qualifizierter Vertrauensdienste

Anbindung an qualifizierte Trust-Service-Provider für Zeitstempel, elektronische Einschreiben (eDelivery) und Website-Authentifizierung.

Sicherer Datenaustausch & Attestierungen

Austausch elektronischer Attestierungen von Attributen (z. B. Alter, Berufsqualifikation, Vollmacht) – datensparsam und unter Kontrolle des Nutzers.

Interoperabilität mit EU-Standards

Umsetzung gemäß der EU Architecture and Reference Framework (ARF) und der einschlägigen Durchführungsrechtsakte für grenzüberschreitende Anerkennung.

Fristen & Timeline

Der Zeitplan für eIDAS 2.0 – von der ursprünglichen Verordnung bis zum Wallet-Rollout.

1
Juli 2014

eIDAS-Verordnung 910/2014

Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung schafft den Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU.

2
April 2024

eIDAS 2.0 verabschiedet

Die Verordnung (EU) 2024/1183 ändert 910/2014 und führt die European Digital Identity Wallet sowie neue Vertrauensdienste ein.

3
2026 (erwartet)

EUDI-Wallets verfügbar

Die Mitgliedstaaten müssen ihren Bürgern und Unternehmen die EUDI-Wallet bereitstellen. Große Plattformen müssen sie akzeptieren.

Jetzt vorbereiten
4
Ab 2026

Verbreitung & Akzeptanz

Schrittweise Einführung in Wirtschaft und Verwaltung. Unternehmen integrieren Wallet, QES und Vertrauensdienste in ihre Prozesse.

Wie wir Ihnen bei eIDAS 2.0 helfen

Von der Use-Case-Analyse bis zur laufenden Begleitung – wir bringen Ihre Identitäts- und Signaturprozesse in drei klar strukturierten Phasen auf den eIDAS-2.0-Stand.

Phase 1

Analyse & Scoping

Wir identifizieren Ihre Identitäts- und Signatur-Use-Cases, prüfen die Lücken zum eIDAS-2.0-Rahmen und definieren den Integrationsumfang.

  • Identifikation der Identitäts-Use-Cases
  • Bestandsaufnahme der Signaturprozesse
  • Gap-Analyse zum eIDAS-2.0-Rahmen
  • Definition des Integrationsumfangs
2–4 Wochen · Berichterstellung inklusive
Phase 2

Umsetzung & Integration

Wir integrieren EUDI-Wallet und QES, binden qualifizierte Vertrauensdienste an und bauen reibungslose Onboarding-Flows.

  • EUDI-Wallet- und QES-Integration
  • Anbindung Trust-Service-Provider
  • Onboarding- und Verifizierungs-Flows
  • Sicherer Austausch von Attestierungen
  • Interoperabilität gemäß EU-ARF
6–12 Wochen · vollständige Dokumentation
Phase 3

Begleitung & Betrieb

eIDAS 2.0 entwickelt sich mit dem Wallet-Rollout weiter. Wir begleiten Sie mit Monitoring, Updates und laufendem Support.

  • Compliance-Monitoring
  • Updates beim Wallet-Rollout
  • Anpassung an neue Durchführungsrechtsakte
  • Laufender technischer Support
Laufend · monatliche Berichte

Häufige Fragen zu eIDAS 2.0

Ist Ihr Unternehmen eIDAS-2.0-ready?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Identitäts- und Signatur-Use-Cases prüfen – und festlegen, welche Integrationen Sie für den Wallet-Rollout brauchen. Kostenfreies Erstgespräch, konkrete Einschätzung.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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