LkSG
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Deutsches Bundesgesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.
Seit Januar 2024 gilt das LkSG für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Bußgelder bis 2 % Jahresumsatz möglich.
Gesetz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Jan. 2024
Gilt seit
2% Umsatz
Max. Bußgeld
1.000 MA
Mitarbeitergrenze
BAFA
Zuständige Behörde
Welche Schutzgüter das LkSG umfasst
Das LkSG schützt grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards – in der eigenen Organisation und entlang der gesamten Lieferkette.
Kinderarbeit
Verbot von Kinderarbeit gemäß ILO-Kernarbeitsnormen.
Zwangsarbeit & Sklaverei
Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel.
Diskriminierungsverbote
Schutz vor Diskriminierung.
Angemessener Lohn
Sicherstellung eines fairen Lohns.
Umweltschutz
Schutz vor Umweltverschmutzung.
Sicherheit am Arbeitsplatz
Einhaltung grundlegender Arbeitsschutzstandards.
Die sechs Kernpflichten des LkSG
Das Gesetz definiert einen klaren Katalog von Sorgfaltspflichten.
Risikoanalyse
Jährliche Analyse der Menschenrechts- und Umweltrisiken.
Grundsatzerklärung
Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur Unternehmenspolitik.
Präventionsmaßnahmen
Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Risikoverhinderung.
Abhilfemaßnahmen
Bei Verletzungen unverzüglich Abhilfe schaffen.
Beschwerdeverfahren
Einrichtung eines zugänglichen Beschwerdeverfahrens.
Jährlicher BAFA-Bericht
Jährlicher Bericht über Sorgfaltspflichten an das BAFA.
Fristen & Zeitplan
LkSG gilt ab 3.000 MA
Für Unternehmen mit 3.000+ Mitarbeitern.
LkSG gilt ab 1.000 MA
Alle Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern betroffen.
Aktuell gültig – Compliance erforderlichEU-CSDDD erweitert Pflichten
EU-weite einheitliche Standards kommen.
Wie wir bei der LkSG-Umsetzung helfen
Von der Lieferantenkartierung bis zum BAFA-Bericht.
Risikoanalyse & Bestandsaufnahme
Strukturierte Risikoanalyse Ihrer Lieferkette.
- Lieferantenverzeichnis kartieren
- Länder- und Sektorrisiken bewerten
- Risikobereiche identifizieren
- Nach Schwere priorisieren
Prozesse & Dokumentation
Alle LkSG-Elemente implementieren.
- Grundsatzerklärung formulieren
- Präventionsmaßnahmen einführen
- Beschwerdeverfahren einrichten
- Lieferantenbefragungen organisieren
- BAFA-Berichtsstruktur aufbauen
Laufendes Monitoring
Jährlicher Prozess mit Begleitung.
- Jährliche Risikoanalyse
- BAFA-Jahresbericht erstellen
- Lieferantenaudits begleiten
- CSDDD-Vorbereitung
Häufige Fragen zum LkSG
LkSG-Compliance effizient umsetzen
Wir begleiten Sie von der Risikoanalyse bis zum BAFA-Bericht.
Kostenfreies Erstgespräch vereinbarenWir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
