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IN KRAFT – gilt ab 1.000 Mitarbeiter seit 2024

LkSG
Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz
Deutsches Bundesgesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.

Vollständig in Kraft

Seit Januar 2024 gilt das LkSG für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Bußgelder bis 2 % Jahresumsatz möglich.

Gesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Jan. 2024

Gilt seit

2% Umsatz

Max. Bußgeld

1.000 MA

Mitarbeitergrenze

BAFA

Zuständige Behörde

Welche Schutzgüter das LkSG umfasst

Das LkSG schützt grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards – in der eigenen Organisation und entlang der gesamten Lieferkette.

🚫

Kinderarbeit

Verbot von Kinderarbeit gemäß ILO-Kernarbeitsnormen.

⛓️

Zwangsarbeit & Sklaverei

Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel.

⚖️

Diskriminierungsverbote

Schutz vor Diskriminierung.

💰

Angemessener Lohn

Sicherstellung eines fairen Lohns.

🌿

Umweltschutz

Schutz vor Umweltverschmutzung.

🏥

Sicherheit am Arbeitsplatz

Einhaltung grundlegender Arbeitsschutzstandards.

Die sechs Kernpflichten des LkSG

Das Gesetz definiert einen klaren Katalog von Sorgfaltspflichten.

Risikoanalyse

Jährliche Analyse der Menschenrechts- und Umweltrisiken.

Grundsatzerklärung

Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur Unternehmenspolitik.

Präventionsmaßnahmen

Implementierung geeigneter Maßnahmen zur Risikoverhinderung.

Abhilfemaßnahmen

Bei Verletzungen unverzüglich Abhilfe schaffen.

Beschwerdeverfahren

Einrichtung eines zugänglichen Beschwerdeverfahrens.

Jährlicher BAFA-Bericht

Jährlicher Bericht über Sorgfaltspflichten an das BAFA.

Fristen & Zeitplan

1
1. Januar 2023

LkSG gilt ab 3.000 MA

Für Unternehmen mit 3.000+ Mitarbeitern.

2
1. Januar 2024

LkSG gilt ab 1.000 MA

Alle Unternehmen mit 1.000+ Mitarbeitern betroffen.

Aktuell gültig – Compliance erforderlich
3
Geplant: ab 2027

EU-CSDDD erweitert Pflichten

EU-weite einheitliche Standards kommen.

Wie wir bei der LkSG-Umsetzung helfen

Von der Lieferantenkartierung bis zum BAFA-Bericht.

Analyse

Risikoanalyse & Bestandsaufnahme

Strukturierte Risikoanalyse Ihrer Lieferkette.

  • Lieferantenverzeichnis kartieren
  • Länder- und Sektorrisiken bewerten
  • Risikobereiche identifizieren
  • Nach Schwere priorisieren
3–6 Wochen
Umsetzung

Prozesse & Dokumentation

Alle LkSG-Elemente implementieren.

  • Grundsatzerklärung formulieren
  • Präventionsmaßnahmen einführen
  • Beschwerdeverfahren einrichten
  • Lieferantenbefragungen organisieren
  • BAFA-Berichtsstruktur aufbauen
8–16 Wochen
Begleitung

Laufendes Monitoring

Jährlicher Prozess mit Begleitung.

  • Jährliche Risikoanalyse
  • BAFA-Jahresbericht erstellen
  • Lieferantenaudits begleiten
  • CSDDD-Vorbereitung
Laufend · jährlich

Häufige Fragen zum LkSG

LkSG-Compliance effizient umsetzen

Wir begleiten Sie von der Risikoanalyse bis zum BAFA-Bericht.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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