Kassensicherungsverordnung
TSE, DSFinV-K & Belegpflicht
KassenSichV
Alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen brauchen eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), DSFinV-K-konforme Datenspeicherung und eine Belegausgabe für jeden Vorgang.
Trotz geltender Pflicht seit 2020 haben viele Unternehmen ihre Kassensysteme noch nicht korrekt umgerüstet.
Rechtsbasis
Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Okt. 2020
TSE-Pflicht seit
25.000 EUR
Max. Bußgeld
10 Jahre
Aufbewahrungspflicht
Unangemeldet
Kassennachschau
Wer ist von der Kassensicherungsverordnung betroffen?
Die KassenSichV gilt für alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen.
Einzelhandel
Alle stationären Geschäfte mit elektronischem Kassensystem.
Gastronomie
Restaurants, Cafés, Imbisse, Bäckereien.
Handwerk & Dienstleistung
Frisöre, Kosmetikstudios, Autowerkstätten.
Gesundheitsberufe
Apotheken, Physiotherapeuten, Optiker.
Hotellerie & Freizeit
Hotels, Fitnessstudios, Kinos.
Online-Händler mit Abholung
Hybride Geschäftsmodelle mit Barzahlungen.
Was verlangt die KassenSichV?
Klare technische und organisatorische Anforderungen an elektronische Kassensysteme.
TSE-zertifiziertes Kassensystem
Jede elektronische Kasse muss mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.
DSFinV-K-Datenformat
Alle Kassendaten müssen im standardisierten DSFinV-K-Format gespeichert werden.
Belegausgabepflicht
Für jeden Vorgang muss ein Beleg ausgestellt werden.
Meldepflicht
Neue Kassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden.
Kassennachschau-Recht
Das Finanzamt kann ohne Vorankündigung prüfen.
Aufbewahrungspflicht
Kassendaten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Fristen & Entwicklung
KassenSichV in Kraft
Neue Kassensysteme müssen TSE-fähig sein.
TSE-Pflicht für alle Kassen
Alle Kassensysteme müssen mit TSE ausgestattet sein.
Elektronische Kassenmeldung möglich
Kassensysteme können über ELSTER gemeldet werden.
Aktuell relevantAktive Kassennachschauen
Finanzämter prüfen zunehmend unangekündigt.
Wie wir bei der Kassencompliance helfen
Von der Systemprüfung bis zur Betriebsprüfungs-Vorbereitung.
Kassensystem-Audit
Wir prüfen Ihr Kassensystem auf Konformität.
- TSE-Einbindung prüfen
- DSFinV-K-Format kontrollieren
- Belegausgabe analysieren
- Kassenmeldung überprüfen
Technische Nachrüstung
Technische Umsetzung begleiten.
- TSE integrieren
- Software konfigurieren
- Belegausgabe einrichten
- Kassensystem melden
Betriebsprüfungs-Vorbereitung
Auf Kassennachschauen vorbereiten.
- Mitarbeiterschulungen
- Kassenbuch einrichten
- Archivierungssysteme aufbauen
- Verhaltensregeln kommunizieren
Häufige Fragen zur Kassensicherungsverordnung
Kasse auf Prüfungsstand bringen
Lassen Sie Ihr Kassensystem auf KassenSichV-Konformität prüfen.
Kassencheck vereinbarenWir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
