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IN KRAFT – viele Unternehmen noch nicht compliant

Kassensicherungs­verordnung
TSE, DSFinV-K & Belegpflicht
KassenSichV

Alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen brauchen eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), DSFinV-K-konforme Datenspeicherung und eine Belegausgabe für jeden Vorgang.

TSE-Pflicht seit Oktober 2020

Trotz geltender Pflicht seit 2020 haben viele Unternehmen ihre Kassensysteme noch nicht korrekt umgerüstet.

Rechtsbasis

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Okt. 2020

TSE-Pflicht seit

25.000 EUR

Max. Bußgeld

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht

Unangemeldet

Kassennachschau

Wer ist von der Kassensicherungsverordnung betroffen?

Die KassenSichV gilt für alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen.

🛒

Einzelhandel

Alle stationären Geschäfte mit elektronischem Kassensystem.

🍕

Gastronomie

Restaurants, Cafés, Imbisse, Bäckereien.

💈

Handwerk & Dienstleistung

Frisöre, Kosmetikstudios, Autowerkstätten.

🏥

Gesundheitsberufe

Apotheken, Physiotherapeuten, Optiker.

🏨

Hotellerie & Freizeit

Hotels, Fitnessstudios, Kinos.

💻

Online-Händler mit Abholung

Hybride Geschäftsmodelle mit Barzahlungen.

Was verlangt die KassenSichV?

Klare technische und organisatorische Anforderungen an elektronische Kassensysteme.

TSE-zertifiziertes Kassensystem

Jede elektronische Kasse muss mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.

DSFinV-K-Datenformat

Alle Kassendaten müssen im standardisierten DSFinV-K-Format gespeichert werden.

Belegausgabepflicht

Für jeden Vorgang muss ein Beleg ausgestellt werden.

Meldepflicht

Neue Kassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden.

Kassennachschau-Recht

Das Finanzamt kann ohne Vorankündigung prüfen.

Aufbewahrungspflicht

Kassendaten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Fristen & Entwicklung

1
1. Januar 2020

KassenSichV in Kraft

Neue Kassensysteme müssen TSE-fähig sein.

2
1. Oktober 2020

TSE-Pflicht für alle Kassen

Alle Kassensysteme müssen mit TSE ausgestattet sein.

3
Januar 2025

Elektronische Kassenmeldung möglich

Kassensysteme können über ELSTER gemeldet werden.

Aktuell relevant
4
Laufend

Aktive Kassennachschauen

Finanzämter prüfen zunehmend unangekündigt.

Wie wir bei der Kassencompliance helfen

Von der Systemprüfung bis zur Betriebsprüfungs-Vorbereitung.

Prüfung

Kassensystem-Audit

Wir prüfen Ihr Kassensystem auf Konformität.

  • TSE-Einbindung prüfen
  • DSFinV-K-Format kontrollieren
  • Belegausgabe analysieren
  • Kassenmeldung überprüfen
1–2 Wochen
Umsetzung

Technische Nachrüstung

Technische Umsetzung begleiten.

  • TSE integrieren
  • Software konfigurieren
  • Belegausgabe einrichten
  • Kassensystem melden
2–6 Wochen
Sicherheit

Betriebsprüfungs-Vorbereitung

Auf Kassennachschauen vorbereiten.

  • Mitarbeiterschulungen
  • Kassenbuch einrichten
  • Archivierungssysteme aufbauen
  • Verhaltensregeln kommunizieren
Laufend

Häufige Fragen zur Kassensicherungsverordnung

Kasse auf Prüfungsstand bringen

Lassen Sie Ihr Kassensystem auf KassenSichV-Konformität prüfen.

Kassencheck vereinbaren

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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